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Postvorschuß von 1876 |
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Der Postvorschuß war der Vorläufer der Nachnahme, nur bekam der Einlieferer, wenn Behörde oder vertrauenswürdige Person, bei der Einlieferung meist sofort das Geld! Nun mußte der Empfänger die Sache nicht annehmen - so hatte der Absender, nicht nur den Postvorschuß zurückzahlen, sondern auch das Porto für den Hin- und Rückweg. Beim abgebildeten Beleg wurde die Annahme (und Zahlung von 4 RM) verweigert, da der Empfänger "längst verstorben" sei. Daraus resultiert auch das mit blau angesetzte Nachporto, das nun, neben dem eventuell bereits verauslagten Vereinsbeitrag, der "Bienenwirtschaftliche Verein Landesbergen" zu zahlen hatte.
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